Touristische Wegweisung
Laut Richtlinien für die touristische Beschilderung - RtB 2008 darf mit dem Zeichen 386.1 (Touristischer Hinweis, braune Schilder) nur auf bedeutsame Ziele hingewiesen werden, die von allgemeinem touristischen Interesse sind, erheblichen touristischen Verkehr anziehen und sich grundsätzlich nicht weiter als 10 km entfernt (Luftlinie) vom Schild befinden sollen. Keine touristisch bedeutsamen Ziele im Sinne der RtB sind z. B. private, öffentlich nicht zugängliche Ziele, Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe. Diese können mit nichtamtlichen grünen Schildern gekennzeichnet werden.
Der Antrag für braune und grüne Hinweisschilder ist an das Verkehrsministerium über die Landkreise und das Landesamt für Straßenbau und Verkehr unter Beteiligung der regionalen Tourismusverbände von den Tourismusakteuren zu stellen. Ob es aber zur Antragstellung kommt, wie die touristische Beschilderung letztlich aussieht bzw. welche Ziele ausgeschildert werden, hängt nicht zuletzt davon ab, wie die zuständigen Behörden ihren eingeforderten Handlungsspielraum im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Anordnungen, den auch die RtB bieten, ausfüllen.
Die Richtlinie ermöglicht eine verstärkte touristische Hinweisbeschilderung, die gleichzeitig der Verkehrssicherheit Rechnung trägt. Dennoch erhalten Tourismusakteure vielfach Ablehnungen auf ihre Antragsvorhaben.
Wir bitten darum, die Wegweisungen zur Orientierung und zur Verhinderung von Suchverkehren zu optimieren unter Ausnutzung des Entscheidungsspielraumes.
• Wir schlagen vor, über die Parameter, Antragstellung und Antragsbearbeitung aktiv zu informieren und notwendige Informationen und Vorlagen online zu stellen.
• In Abstimmung mit den regionalen Tourismusverbänden sollten die Grundsätze für die touristische Wegweisung formuliert und in die Vorpommernstrategie aufgenommen werden.
• Es sollte ein Leitfaden zur touristischen Wegweisung erstellt werden wie es z.B. das Land Sachsen-Anhalt praktiziert hat (https://www.hs-harz.de/user-mounts/319_m2395/Studien_Tourismus_LSA/07_Leitsystem_NEU.pdf)
(Ein Beitrag des ländlichfein e.V.)